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23.08.2022: Abfallbehörde warnt vor Bau- und Abbruchabfällen


Kreis Segeberg. Tausch- und Kaufportale im Internet erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit. Alte und gebrauchte Sachen werden so vermeintlich nicht zu Abfall, sondern wechseln den Besitz und werden weiterverwendet. Dies schont Ressourcen, ist daher im Sinne der Kreislaufwirtschaft und hilft dem Klima- und Umweltschutz. Wenn Sachen dabei verschenkt werden, hat dies auch einen sozialen Aspekt, der den kleinen Geldbeutel schont.

Die Kreisverwaltung stellt vermehrt fest, dass dieses Konzept (alte Sachen zu verschenken) genutzt wird, um sich kostengünstig die fachgerechte Entsorgung von Abfällen zu sparen. So werden von Privatleuten und Firmen nicht aufbereitete Bau- und Abbruchabfälle und Böden ohne Eignungsnachweis zur Anlieferung oder Selbstabholung angeboten.

Wer die Sachherrschaft (Besitz) über solche Abfälle übernimmt, auch in Unkenntnis, ist dafür verantwortlich. Wenn sich herausstellt, dass Verunreinigungen durch erhöhte Schadstoffgehalte oder Störstoffe vorliegen, können sehr hohe Entsorgungskosten und auch weitere Kosten für Rechtsstreitigkeiten auf Sie zukommen. Ein zum Beispiel mit belastetem Oberboden hergestellter Hausgarten ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann auch gesundheitsgefährdend sein. Dies ist vermeidbar und an falscher Stelle gespart. Daher achten Sie darauf, was Sie für Material annehmen beziehungsweise sich heranholen.

Tipps bei Abholung

  • Machen Sie sich selbst einen Eindruck vom Material. Vertrauen Sie grundsätzlich nicht auf Angaben, die Sie auf Tausch- und Kaufportalen in Rubriken wie "Zu verschenken" finden. Qualitativ hochwertige und schadstofffreie Oberböden, Böden und Recyclingbaustoffe kosten Geld!
  • Seriöse Anbieter blocken Fragen zur Herkunft und Beschaffenheit des Materials nicht ab.

Tipps bei Anlieferung

  • Klären Sie vor Lieferungen, wer Lieferant ist! Seien Sie bei Lieferungen dabei.
  • Seriöse Lieferanten stellen Ihnen Lieferscheine aus, welche Menge, Art und Beschaffenheit des Materials belegen.
  • Fragen Sie bei Oberböden/Böden und Recyclingbaustoffen nach Analysen/Eignungsnachweisen. Fachbetriebe wissen, was erforderlich ist und müssen diese Nachweise auf Nachfrage liefern.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen Abfall angeboten wird, kontaktieren Sie die Kreisverwaltung.

Verdacht melden


Wobei handelt es sich um Abfall?

Nicht aufbereitete Bau- und Abbruchabfälle ohne Eignungsnachweise

Ausbauasphalt, Bauschutt (Beton-, Kalksandstein- und Ziegelbruch aller Art und Mauerwerkstücke daraus) und ähnliches sind nicht aufbereitete Bau- und Abbruchabfälle aus dem Hoch-, Tief- und Straßenbau. Diese dürfen zum Beispiel zum Verfüllen und für den Bau und die Instandhaltung wassergebundener Wegedecken nicht verwendet werden.

Oberboden (Organische Oberschicht der Erde), vermischt mit Störstoffen

Oberboden (sogenannter "Mutterboden"), der Störstoffe aus Bau- und Abbruchabfällen enthält, ist auch Abfall. Der Oberboden muss aufbereitet oder entsorgt werden. Hierbei handelt es sich zumeist um Abfallgemische aus einem abgeräumten Baufeld, nach Gebäude- oder Straßenabbrüchen.

Boden (mineralische Anteile der Erde), vermischt mit Störstoffen

Boden, wie Sand, Lehm/Schluff, Ton, der Störstoffe aus Bau- und Abbruchabfällen enthält, ist auch Abfall. Der Boden muss aufbereitet oder entsorgt werden. Hierbei handelt es sich oft um Abfallgemische aus Tiefbauarbeiten von Großbaustellen.

Mit gefährlichen Abfällen belastete Oberböden/Böden aus Havarien/Schadensfällen 

Die Störstoffbelastungen können hier diffus sein und sind von Laien nur an ungewöhnlichen Verfärbungen oder am Geruch des Oberbodens/Bodens selbst erkennbar.


Was kann bedenkenlos verwendet werden?

Naturstein (zum Beispiel aus einem "Feldrand-Steinlager")

Schotter, Geröll, Findlinge, die zum Beispiel beim Bewirtschaften von Ackerflächen ausgesammelt werden oder aus dem Kiesabbau stammen, sind natürliches Material.

Recyclingbaustoffe mit Eignungsnachweisen

Recyclingbaustoffe sind aufbereitete Bau- und Abbruchabfälle, die entsprechende Behandlungen (Brechen, Sieben, Klassieren nach Korngröße) durchlaufen haben, und zu denen chemische Analysen auf deren Eignung hin, für den entsprechenden Verwendungszweck, vorliegen.

Störstofffreie Oberböden/Böden, bekannten Ursprungs beziehungsweise mit Analyse

Natürlicher Oberboden/Boden aus nachweislich bisher unbebauten Flächen oder von landwirtschaftlichen Nutzflächen, die aufgrund vorliegender Analysen unbedenklich sind. Ebenso behandelter Oberboden/Boden aus Erdenwerken oder Behandlungsanlagen, deren Eignung für die eingesetzten Zwecke anhand vorliegender Analysen belegt ist.

Erdengemische und Komposte, störstofffrei, mit vorhandener Analyse

Erdengemische aus Erdenwerken, Behandlungsanlagen oder Kompostanlagen, deren Eignung für die eingesetzten Zwecke anhand vorliegender Analysen belegt ist.

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23.08.2022