Ab der KW 33/2018 werden die Zuständigkeiten auf unserer Webseite überarbeitet. Während dieser Zeit bitten wir Sie, die Zuständigkeiten direkt unter www.zufish.de abzufragen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Nach der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung dürfen bestimmte Farben und Lacke nicht in den Verkehr gebracht werden. Dieses betrifft Farben und Lacke zur Beschichtung von Gebäuden sowie Produkte für die Fahrzeugreparaturlackierung mit einem Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen, der über dem festgelegten Grenzwert liegt.
Hinsichtlich der Restaurierung und Unterhaltung von Gebäuden und Oldtimer-Fahrzeugen kann der Kauf und Verkauf der betreffenden Stoffe und Zubereitungen jedoch durch die zuständige Behörde erlaubt werden.
An wen muss ich mich wenden?
- An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), wenn Sie Hersteller sind
Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Erlaubnis oder Ausnahme ist eine Verwaltungsgebühr zwischen 100,00 Euro und 500,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu zahlen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG),
- § 3 Abs. 3 Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung - ChemVOCFarbV),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 2.3.6 - VwGebV.
Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein ebnet den Weg
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Wir bemühen uns, Ihnen im Rahmen des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein möglichst aktuelle und korrekte Informationen anzubieten. Dennoch kommen Fehler vor. Sollten Sie Fehler bemerken oder aber Ihre Leistung nicht finden, senden Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular
*)Textquelle: http://zufish.schleswig-holstein.de/portal/
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