Betreuung und Vorsorge
Die Betreuungsbehörde
Das Amtsgericht stellt diesen Personen einen rechtlichen Betreuer zur Seite, sofern die rechtliche Vertretung nicht bereits durch eine Vollmacht geregelt ist.
Vorsorgliche Vollmachten
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger regeln ihre rechtliche Vertretung für den Notfall bereits in gesunden Tagen, indem sie einer Person ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen.
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Amtsgericht ist nicht erforderlich, soweit eine ausreichende Vollmacht besteht.
Ehrenamtliche Betreuung
Steht für Sie der einzelne Mensch im Mittelpunkt?
Sind Sie bereit, Verantwortung zu übernehmen und können den anderen trotzdem „anders“ sein lassen?Dann sollten Sie sich bei uns über die Möglichkeit, eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung zu übernehmen, erkundigen.
Erreichbarkeiten
Die Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde sind:
Mo – Fr: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Mo, Di u. Do: 14.00 – 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Kontakte der Betreuungsbehörde zu Bürgerinnen und Bürgern erfolgen überwiegend in aufsuchender Arbeit (Außendienst).
Darüber hinaus finden folgende Sprechstunden statt:
Norderstedt im Rathaus Zimmer 153
Donnerstags 15.00 – 17.00 Uhr
Tel. 040/53595-734
Rathausallee 50, 22846 Norderstedt
Kaltenkirchen im Beratungszentrum
jeden 1.und 3. Dienstag im Monat 15.00 – 17.00 Uhr
Tel. 04191/953-7831
Flottkamp 13 b, Empfang im 1. Stock, 24568 Kaltenkirchen
Bad Bramstedt beim Betreuungsverein Kreis Segeberg e.V.
jeden 1. Donnerstag im Monat 15.00 – 17.00 Uhr
Tel. 04192/8162353
Schlüskamp 32a, 24576 Bad Bramstedt
Dokumente
Patientenverfügung (Broschüre Bundesministerium der Justiz) »
(PDF 4,2 MB)
Betreuungsverfügung (Formular - Bundesministerium der Justiz) »
(PDF 207 kB)
Verantwortlich / Ansprechperson
Frau Katja Lohmeier »Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Telefon: +49 4551 951 580
Fax: +49 4551 951 99842
Raum: 433/A
(Büro, Etage: 4) Kontaktformular