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Tiergesundheit und -haltung

Letzte Meldung

Außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer 110 der Polizei.

27.11.2023: Fachdienst Tiergesundheit und -haltung nicht erreichbar

Kreis Segeberg. Der Fachdienst Tiergesundheit und -haltung ist aufgrund einer zweitägigen Schulung am Montag und Dienstag, 4./5. Dezember, nicht erreichbar.

02.11.2023: Abgabe von Trichinenproben künftig rund um die Uhr möglich

Kreis Segeberg. Lange hat die Kreisjägerschaft auf diese Nachricht gewartet, nun ist es soweit: Ab dem kommenden Sonnabend, 4. November, können Trichinenproben und Schweißproben (Blutproben) vom Schwarzwild rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zur Untersuchung abgegeben werden. Möglich machen dies zwei neue Kühlschränke, die der Kreis Segeberg an unterschiedlichen Standorten zur Verfügung stellt beziehungsweise stellen wird.

Standort Wolfsberg: Die Kreisjägerschaft hat auf dem Gelände des Schießstands in Hartenholm eine Blockhütte errichtet, in der jetzt der nagelneue Kühlschrank für die Trichinenprobenabgabe steht. Erst am Mittwoch dieser Woche übergab der leitende Kreisveterinär Markus Overhoff das Gerät an Heino Burmeister, den Schatzmeister der Kreisjägerschaft.

Hinweise zur Abgabe finden die Jäger*innen vor Ort. Overhoff bittet um die notwendige Sorgfalt im Umgang mit den Proben, um allen Waidgenoss*innen diese Möglichkeit lange zu erhalten.

Die Proben werden zweimal pro Woche, jeweils montags und donnerstags um 12 Uhr, abgeholt und zur Untersuchung transportiert. Für Feiertage, die auf diese Wochentage fallen, wird es einen Aushang zu abweichenden Abholungszeiten geben.

In Kürze soll ein zweiter Kühlschrank in Bad Segeberg am Standort des Veterinäramts in der Rosenstraße 28a in Betrieb genommen werden. Dort können Jäger*innen dann ebenfalls rund um die Uhr ihre Proben abgeben.

16.10.2023: Land empfiehlt Maßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest

KIEL. Seit dem ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Brandenburg im Herbst 2020 ist Deutschland unmittelbar von der Tierseuche betroffen. Der jüngste Seuchenausbruch in Schweden Anfang September sei eine Mahnung, weiterhin die Maßnahmen zur Seuchenprävention gewissenhaft umzusetzen, erklärte Forst- und Jagdminister Werner Schwarz und konkretisierte: "Einem möglichen Eintrag der Tierseuche nach Schleswig-Holstein muss weiterhin mit großer Wachsamkeit begegnet werden." Bezugnehmend auf den Beginn der diesjährigen Drückjagdsaison appelliert das Landwirtschafts- und Forstministerium daher speziell an alle Jägerinnen und Jäger, sich die Grundsätze der ASP-Prävention erneut zu vergegenwärtigen. Durch konsequente Bekämpfungsmaßnahmen konnten in Brandenburg im Sommer 2023 erste Sperrzonen zurückgestuft und verkleinert werden.

Jägerinnen und Jäger werden gebeten, vermehrtes Auftreten von Fallwild oder auffälligem Schwarzwild umgehend dem Veterinäramt zu melden und auf Jagdreisen in von ASP betroffene Gebiete zu verzichten. Reinigen bzw. waschen und desinfizieren Sie auf der Jagd verwendete Gegenstände und Kleidung sowie auf der Jagd eingesetzte Hunde sorgfältig. Bitte verbringen Sie kein erlegtes Schwarzwild, Fleischerzeugnisse oder Trophäen aus den von ASP betroffenen Regionen nach Schleswig-Holstein. Entsorgen Sie Aufbrüche und Zerwirkreste von in Schleswig-Holstein erlegtem Schwarzwild an einer der derzeit 28 im Land eingerichteten Sammelstellen.

Sollten Hausschweine gehalten werden, ist eine strikte hygienische Trennung zwischen der Schweinehaltung und der jagdlichen Ausrüstung vorzunehmen. In Schleswig-Holstein findet weiterhin ganzjährig ein Monitoring zur Früherkennung der ASP bei Wildschweinen statt. Um dieses bestmöglich mit Daten zu unterstützen, sollten von jedem verendeten oder verunfallten sowie jedem erlegten Schwarzwild eine Probe zur Untersuchung auf ASP entnommen werden. Für die Beprobung und Entsorgung von Fallwild können Jägerinnen und Jäger eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Darüber hinaus können alle Bürgerinnen und Bürger ebenfalls einen Beitrag leisten, das Risiko der Einschleppung möglichst gering zu halten, indem sie kein erlegtes Schwarzwild, zerlegte Teile oder Fleischerzeugnisse davon aus ASP-Regionen nach Schleswig-Holstein einführen. Außerdem sollten Reste von Proviant immer in geschlossenen Müllbehältern und keinesfalls in der freien Natur entsorgt werden.

Informationen der Landesregierung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tiergesundheit/afrikanischeSchweinepest.html

Informationen des FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest


Verantwortlich für diesen Pressetext: pressestelle@mllev.landsh.de

Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de.

Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mllev.

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Die Vorbeugung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten, die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich sein können und von wirtschaftlicher Bedeutung sind, sowie Krankheiten, die als sogenannte Zoonosen von Tieren auf den Menschen übertragen werden können, bilden einen Schwerpunkt der öffentlichen Veterinärverwaltung. Aber auch für den internationalen Handel mit Tieren und für den privaten Reiseverkehr mit Hunden und Katzen sind wir Ihr Ansprechpartner.

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Nicht erst durch die Aufnahme des Staatszieles Tierschutz in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2002 bildet dieser Aufgabenbereich einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hierbei führen wir aufgrund von Hinweisen Kontrollen in Tierhaltungen (gewerbsmäßige und private (Nutz-)Tierhaltungen) durch.