Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
FEUERWEHRWESEN:
Im Bereich Feuerwehrwesen werden die Anträge auf Zuschüsse aus der Feuerschutzsteuer für investive Maßnahmen der Städte, Ämter und Gemeinden bearbeitet.
Zu den Aufgaben gehören ebenfalls die Betreuung des Kreisfeuerwehrverbandes (inkl. Kreisfeuerwehrzentrale) und des ABC-Zuges des Kreises Segeberg, die Beratung und Unterstützung der Gemeinden im Bereich Brandschutz sowie die Wahrnehmung von überörtlichen Aufgaben zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe.
ZIVIL- UND KATASTROPHENSCHUTZ:
Zivil- und Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.
Hierzu gehören u.a. die Überwachung und Sicherstellung der Ausstattung, Unterbringung und Einsatzfähigkeit der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, Erstellung von Einsatz- und Alarmplänen, Aufbau und Unterhaltung einer besonderen Führungsorganisation sowie die Planung und Durchführung entsprechender Übungen.
RETTUNGSDIENST:
Der Kreis ist gemäß § 3 Absatz 1 RDG Träger des Rettungsdienstes für seinen Bezirk (Rettungsdienstbereich). Zur Sicherstellung einer optimalen Aufgabenerfüllung ist der Kreis der bereits von den Kreisen Dithmarschen, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde und dem Kreis Steinburg betriebenen Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) GmbH beigetreten.
WEITERE AUFGABEN DES FACHDIENSTES:
Übergeordnete Aufgaben für alle drei Bereiche sind der Aufbau und die Unterhaltung des Funk- und Alarmierungsnetzes, die Zusammenarbeit mit der Rettungsleitstelle sowie die Organisation des allgemeinen Bereitschaftsdienstes der Kreisverwaltung Segeberg.
Presse-news
Verantwortlich / Ansprechperson
Herr Jens Lorenzen »Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Telefon: +49 4551-951 9425
Fax: +49 4551-951 99813
Raum: 205/B
(Büro, Etage: 2) Kontaktformular