Im Kreis wohnen, aber außerhalb zur Schule gehen: Erstattung der Fahrkosten für Erst- bis Zehntklässler möglich
Kreis Segeberg. Schüler*innen, die im Kreis Segeberg wohnen, aber außerhalb des Kreises zur Schule gehen, bekommen unter bestimmten Voraussetzungen die Beförderungskosten, also die Kosten für Bus- oder Bahnticket, (teil-) erstattet. Einen Anspruch darauf hat, wer mindestens zwei Kilometer von der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart entfernt wohnt (bis Klassenstufe 5); für Schüler*innen weiterführender Schulen bis zur einschließlich 10. Klassenstufe sind es mindestens vier Kilometer.
Wenn eine Fahrkarte für den Schulweg benötigt wird, können Eltern ein Schüler*innenjahresabonnement bei einer HVV-Servicestelle bzw. der Vorverkaufsstelle des SH-Tarifs abschließen. Die Erstattung dafür muss jährlich über ein Formular beim Kreis Segeberg beantragt werden. Zudem muss eine Kopie der Abo-Bestätigung, aus der Fahrpreis und Abo-Beginn ersichtlich sind, beigefügt werden.
„Grundsätzlich können nur die notwendigen Beförderungskosten für eine Rückerstattung angesetzt werden“, sagt Anke Soldmann vom Fachdienst „Kita, Jugend, Schule, Kultur“. Es könne also nur der günstigste Fahrpreis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart erstattet werden. Das sei bei dem Schüler*innenjahresabonnement der Fall. Einzelfahrten oder Monatskarten gehören demnach nicht dazu.
Rückwirkende Erstattung
In der Regel wird das Geld dreimal im Schuljahr jeweils rückwirkend für vier Monate an die im Antrag angegebene Bankverbindung überweisen, so dass die erste Erstattung im Dezember, die zweite Anfang April und die dritte zum Ende eines Schuljahres erfolgt.
Keine Erstattung gibt es für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 11 bis 13, der berufsbildenden Schulen sowie von Privatschulen. Sofern Eltern Sozialleistungen beziehen, können sie die Übernahme der Kosten über das sogenannte Bildungspaket (BUT – Bildung und Teilhabe) beim Jobcenter oder dem zuständigen Sozialamt beantragen.
Den Antrag erhalten Sie bei dem unten aufgeführten Kontakt (gern telefonisch oder per E-Mail) oder
hier »
(PDF 87 kB)
Die ausgefüllten Formulare samt Abo-Bestätigung sind zu schicken an:
Kreis Segeberg
Fachdienst 51.10/Schulverwaltung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Ansprechpartnerin ist Anke Soldmann (montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr):
23795 Bad Segeberg
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