Für Reiserückkehrer*innen
Für Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten gelten neue Regeln: Hier finden Sie aktuelle Informationen und das Online-Formular.
Urlaub in Zeiten von Corona: Vor allem bei der Einreise nach Schleswig-Holstein müssen Reisende aus dem In- und Ausland bestimmte Regeln und Einschränkungen beachten. Das Land Schleswig-Holstein hat hierzu neue Informationen veröffentlicht:
Anpassung der Quarantäne-Verordnung
Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland
Zum Weiterleiten und Weitersagen:
www.segeberg.de/reiserückkehrer
Checkliste für Ein- und Rückreise
Risikogebiete
Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regelungen
Verstöße gegen diese Schutzmaßnahmen sind bußgeldbewehrt und können von Behörden kontrolliert werden.
Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 10.000 € möglich, beispielsweise wenn Sie bei Ihrer Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet gegen die Regel der 14-tägigen Quarantäne im eigenen Zuhause oder einer anderen geeigneten Unterkunft verstoßen.
Wenn Sie sich bei Ihrer Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet nicht auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben, drohen bis zu 3000 € Bußgeld.
Bis zu 5000 € Bußgeld kann verhängt werden, wenn Sie trotz der Quarantänebestimmungen nach der Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet Besuch empfangen, bis zu 2000 €, wenn Sie sich nicht beim zuständigen Gesundheitsamt melden.