Coronavirus: Online-Antrag für eine Absonderungsbescheinigung (Quarantäne/Isolation)
Dieses Formular dient nicht zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin!
Der Kreis Segeberg erstellt keine Absonderungsbescheide für Arbeitgeber*innen!
- Besteht Ihr/e Arbeitgeber*in auf eine Bescheinigung, so nutzen Sie als Kontaktperson bitte diese Selbsterklärung.
- Als positiv getestete Person, lassen Sie sich bei einer Apotheke unter Vorlage Ihres Personalausweises und des Laborberichtes mit dem ersten positiven Befund ein "Genesenenzertifikat" ausstellen und legen Sie dieses Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.
Diese Unterlagen reichen aus, dass Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin die Entschädigungsleistungen beantragen kann.