Bildung/Soziales
Gleichstellungsbeauftragte
Seit dem 1. April 1990 müssen in Schleswig-Holstein alle Gemeinden mit eigener Verwaltung als auch Ämter und Kreise eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen. In Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind die Gleichstellungsbeauftragten hauptamtlich tätig, unter 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind sie ehrenamtlich aktiv. Im Kreis Segeberg sind aktuell sieben hauptamtliche und sieben ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte tätig.
Die Gleichstellungsbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Gleichberechtigung von Männern und Frauen hinzuwirken. Innerhalb von Politik und Verwaltung haben sie eine Querschnittsaufgabe und bringen geschlechterrelevante Anliegen und Forderungen in die Arbeit der Kommunen (d.h. des Kreises, der Stadt, Gemeinden oder des Amtes) ein. Die rechtlichen Grundlagen (Aufgaben und Kompetenzen) der Arbeit basieren auf der Kreis- bzw. Gemeindeordnung und dem Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Darüber hinaus sind in den Hauptsatzungen die Tätigkeitsfelder umschrieben.
In der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Gleichstellungsbeauftragten weisungsunabhängig. Sie haben ein eigenes Presserecht und Rederecht in den Sitzungen der politischen Gremien.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gleichstellungsbeauftragte vor Ort. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Zu folgenden Themen können Sie sich an uns wenden:
Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Unterstützung bei Trennung und Scheidung
Hilfe bei (sexualisierter) Gewalt
Unterstützung bei Mobbing und Diskriminierung
Fortbildungsangebote zu aktuellen Themen
Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden
Informationen, Aktionen und Veranstaltungen zu gleichstellungsrelevanten gesellschaftlichen Themen
Broschüren zu Inhalten wie Trennung, Rente, häuslicher Gewalt, Teilzeitbeschäftigung, Ess-Störungen, Mutter-Kind-Kuren etc.
Die Gleichstellungsbeauftragten haben die Aufgabe, auf die Gleichberechtigung von Männern und Frauen hinzuwirken. Innerhalb von Politik und Verwaltung haben sie eine Querschnittsaufgabe und bringen geschlechterrelevante Anliegen und Forderungen in die Arbeit der Kommunen (d.h. des Kreises, der Stadt, Gemeinden oder des Amtes) ein. Die rechtlichen Grundlagen (Aufgaben und Kompetenzen) der Arbeit basieren auf der Kreis- bzw. Gemeindeordnung und dem Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Darüber hinaus sind in den Hauptsatzungen die Tätigkeitsfelder umschrieben.
In der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Gleichstellungsbeauftragten weisungsunabhängig. Sie haben ein eigenes Presserecht und Rederecht in den Sitzungen der politischen Gremien.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gleichstellungsbeauftragte vor Ort. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Zu folgenden Themen können Sie sich an uns wenden:



