Verwaltungen
Genehmigung für einen Kiesabbau
Die Firma Eggers & Herr oHG, Harksheider Str. 110, 22889 Tangstedt beantragt die Genehmigung für einen Kiesabbau mit anschließender Verfüllung in der Gemeinde Oering. Der betroffene Bereich erstreckt sich auf zwei zusammen ca. 44 ha große Flächen östlich und nordöstlich der Ortslage der Gemeinde Oering.
Nach Auslegung der Planunterlagen und Eingang der Stellungnahmen findet nunmehr die Erörterung gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) die Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen für Betroffene und Einwender statt:
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme an den Terminen ist jedem, dessen rechtlich geschützte Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch seine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Da von mehr als 50 Benachrichtigungen auszugehen ist, wird die persönliche Benachrichtigung von dem Erörterungstermin durch diese amtliche Bekanntmachung ersetzt.
Beim Ausbleiben eines Beteiligten in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass keine weiteren Einwendungen berücksichtigt werden können.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Bad Segeberg, den 03.03.2010
Kreis Segeberg
Die Landrätin
Untere Naturschutzbehörde
gez. Neumann
16.03.2010, 10:00 Uhr in der Amtsverwaltung Itzstedt,
Segeberger Str. 41 in 23845 Itzstedt
im großen Sitzungssaal
Segeberger Str. 41 in 23845 Itzstedt
im großen Sitzungssaal
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme an den Terminen ist jedem, dessen rechtlich geschützte Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch seine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Da von mehr als 50 Benachrichtigungen auszugehen ist, wird die persönliche Benachrichtigung von dem Erörterungstermin durch diese amtliche Bekanntmachung ersetzt.
Beim Ausbleiben eines Beteiligten in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass keine weiteren Einwendungen berücksichtigt werden können.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Bad Segeberg, den 03.03.2010
Kreis Segeberg
Die Landrätin
Untere Naturschutzbehörde
gez. Neumann


