Verwaltungen
Jäger dürfen jetzt ausnahmsweise füttern
Die Untere Jagdbehörde des Kreises Segeberg teilt mit, dass ab sofort den Jägern im Kreisgebiet gestattet ist, das Wild artgerecht zu füttern. Dieses ist sonst ausdrücklich verboten!
Erheblich eingeschränkt wird auch die Jagd. Im Umfeld von 200 Metern Futterstellen ist der Abschuss von Schalenwild verboten.
Die Untere Jagdbehörde empfiehlt weiterhin, die Wildtiere in ihrem Lebensraum nicht unnötig zu beunruhigen. Hunde sollten möglichst an der Leine geführt werden. Das Recht der Wildfütterung obliegt nur den Jagdausübungsberechtigten und denen von ihnen bestimmten Personen.


