Kreisverwaltung Segeberg



Donnerstag, 09.09.2010
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Jäger dürfen jetzt ausnahmsweise füttern

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Segeberg teilt mit, dass ab sofort den Jägern im Kreisgebiet gestattet ist, das Wild artgerecht zu füttern. Dieses ist sonst ausdrücklich verboten!


Wild
Mit der sogenannten "Notzeit für Wildtiere" reagiert die Untere Jagdbehörde des Kreises Segeberg auf die angespannte Futtersituation der Tiere auf Grund des strengen Winters. Jetzt können Heu, Stroh, Getreide, Eicheln, Kastanien und Rüben an den dafür eingerichteten Stellen gefüttert werden, weil die Tiere aufgrund der dichten Schneedecke und des tief gefrorenen Bodens nicht mehr genügend Nahrung finden.

Erheblich eingeschränkt wird auch die Jagd. Im Umfeld von 200 Metern Futterstellen ist der Abschuss von Schalenwild verboten.

Die Untere Jagdbehörde empfiehlt weiterhin, die Wildtiere in ihrem Lebensraum nicht unnötig zu beunruhigen. Hunde sollten möglichst an der Leine geführt werden. Das Recht der Wildfütterung obliegt nur den Jagdausübungsberechtigten und denen von ihnen bestimmten Personen.
 
erstellt am 02.02.2010

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