Verwaltungen
Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 13.11.2008
Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 114 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 13.11.2008 folgende Satzung erlassen:


