Kreisverwaltung Segeberg



Donnerstag, 09.09.2010
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Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 13.11.2008

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 114 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) wird nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 13.11.2008 folgende Satzung erlassen:


 
erstellt am 09.02.2009

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