Kreisverwaltung Segeberg



Donnerstag, 09.09.2010
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Badegewässer im Kreis Segeberg

Auf der Grundlage des § 11 der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer des Landes Schleswig-Holstein (Badegewässer-Verordnung) vom 09.04.2008 (GVOBl. 2008 S. 169) werden hiermit die Badegewässer für die Badesaison (01.06. bis 15.09.) für das Jahr 2010 bekannt gegeben. Die Badegewässer untergliedern sich in Badestellen und Bademöglichkeiten.


Die Badestellen sind der Anlage 1 und die Bademöglichkeiten der Anlage 2 zu dieser Bekanntmachung zu entnehmen.

Gemäß § 11 der Badegewässer-Verordnung wird der betroffenen Öffentlichkeit hiermit die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den Badegewässern 2010 einzulassen. Es können Beschwerden, Anregungen und Bedenken zur Einteilung der Badegewässer und deren Qualität im Sinne des § 3 Abs. 1 der Badegewässer-Verordnung vorgebracht werden.

Nach den Bestimmungen des UIG (Umweltinformationsgesetz) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 02.03.2007 (GVOBl. 2007 S. 132) ist eine Einsichtnahme in die der Einteilung zu Grunde liegenden Unterlagen bei der Kreisverwaltung Segeberg, Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg, Kreishaus A, Zimmer 136, möglich.

Weitere allgemeine Informationen zu den Badegewässern können auch der Internetseite der Landesregierung Schleswig-Holstein unter www.badewasserqualitaet.schleswig-holstein.de/egrichtl.htm entnommen werden.

Bad Segeberg, den 18. Januar 2010


Kreis Segeberg
Die Landrätin
Umweltmedizin und Seuchenhygiene
Az.: 53.10.2/517-23/0/3
Im Auftrage
gez. Kuske





 
erstellt am 00.00.0000

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