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Samstag, 25.05.2013

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Kreisverwaltung Segeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Telefon 04551/951-0
Telefax 04551-951-206
www.kreis-segeberg.de

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Organspende

Leistungsbeschreibung

Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall können Sie selbst, ein Familienangehöriger oder ein nahe stehender Mensch plötzlich auf eine lebensrettende Organ- oder Gewebetransplantation angewiesen sein.

Die Organ- und Gewebespende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung. Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben sind gesetzlich klar geregelt. Wenn Sie sich dazu entscheiden, sollten Sie dies möglichst im Organspendeausweis schriftlich dokumentieren. So machen Sie es Ihren Angehörigen leicht, denn diese müssten anderenfalls nach dem mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen befragt werden und in dessen Sinne entscheiden.


Was sollte ich noch wissen?

Im Internetportal der Landesregierung Schleswig-Holstein finden Sie weitere Informationen über die Organspende und die Organspendeinitiative in Schleswig-Holstein.



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