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Freitag, 24.05.2013

Adresse

Kreisverwaltung Segeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Telefon 04551/951-0
Telefax 04551-951-206
www.kreis-segeberg.de

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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Leistungsbeschreibung

Für den Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.


Rechtsgrundlage
  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

An wen muss ich mich wenden?

An die Wasserbehörde Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Klären Sie bitte die für Ihr Vorhaben erforderlichen Unterlagen mit der zuständigen Stelle ab.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.



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