Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
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Leistungsbeschreibung
Für den Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Rechtsgrundlage
- §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
An wen muss ich mich wenden?
An die Wasserbehörde Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Klären Sie bitte die für Ihr Vorhaben erforderlichen Unterlagen mit der zuständigen Stelle ab.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

