Hilfsnavigation


Kreisverwaltung Segeberg



Seitenoptionen

SCHRIFTGRÖSSE

Hauptnavigation

Dienstag, 21.05.2013

Adresse

Kreisverwaltung Segeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Telefon 04551/951-0
Telefax 04551-951-206
www.kreis-segeberg.de

Wunschkennzeichen

 Wunschkennzeichen
Reservieren Sie Ihr Kfz-Kennzeichen online

KFZ-Zulassungsstelle Segeberg

Unser Service für Sie: Aktuelle Wartezeiten in Bad Segeberg mit einem Klick!weitere Informationen

KFZ-Zulassungsstelle Norderstedt

Unser Service für Sie: Aktuelle Wartezeiten in Norderstedt mit einem Klick!weitere Informationen

Offizielle Kreiskarte

 Symbol offizielle Kreiskarte
Straßen, Flurstücke, Haltestellen, Veranstaltungsorte und vieles mehr in unserer interaktiven Kreiskarte

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier:  Startseite > Verwaltungen > Kreisverwaltung > Was erledige ich wo?



A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Abfallentsorgung


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Leistungsbeschreibung

Die kommunale Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind in Schleswig-Holstein als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten sowie von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die beseitigt werden.

Die meisten Kreise und kreisfreien Städte haben die Aufgaben und Pflichten der Abfallentsorgung teilweise auf Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände übertragen und/oder Dritte mit wesentlichen Aufgaben beauftragt.


An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Dritte oder Zweckverbände.


Welche Gebühren fallen an?

Für die Abfallentsorgung sind grundsätzlich Gebühren beziehungsweise Nutzungsentgelte nach den örtlichen Abfallgebührensatzungen beziehungsweise Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entrichten. Informationen hierüber erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.


Rechtsgrundlage
  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  • Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".



Druckvorschau