Beistandschaft
Zuständige Behörde:
Rechtliche Vertretung junger Menschen
Unterhaltsvorschusskasse
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Unterhaltsvorschusskasse
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Ansprechpartner:
Herr Dirk Frenz
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
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23795 Bad Segeberg
Frau Frederike Harder
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Herr Michael Reiß
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
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23795 Bad Segeberg
Leistungsbeschreibung
Beistandschaft ist eine Form der gesetzlichen Vertretung, ohne die elterliche Sorge einzuschränken.
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes zur Wahrnehmung folgender Aufgaben:
- Feststellung der Vaterschaft (Vaterschaftsanerkennung, gerichtliche Feststellung der Vaterschaft) sowie
- außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Antragsberechtigt ist insbesondere:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern mit gemeinsamer elterliche Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter,
An wen muss ich mich wenden?
An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
- Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
- Die Beistandschaft endet, sobald der/die Antragsteller/in dies schriftlich verlangt.
Rechtsgrundlage
- §§ 1712 bis 1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- §§ 55, 56, 87c Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Beistandschaft sowie Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGFG).

