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Kreisverwaltung Segeberg



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Mittwoch, 22.05.2013

Adresse

Kreisverwaltung Segeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Telefon 04551/951-0
Telefax 04551-951-206
www.kreis-segeberg.de

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Beistandschaft


Zuständige Behörde:

Rechtliche Vertretung junger Menschen
Unterhaltsvorschusskasse
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
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Ansprechpartner:

Herr Dirk Frenz
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Telefon:
+49 4551 951 576

Fax:
+49 4551 951 583

Raum:
303/B

E-Mail: :

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Frau Frederike Harder
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Telefon:
+49 4551 951 369

Fax:
+49 4551 951 583

Raum:
303/B

E-Mail: :

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Herr Michael Reiß
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Telefon:
+49 4551 951 495

Fax:
+49 4551 951 583

Raum:
301/B

E-Mail: :

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Leistungsbeschreibung

Beistandschaft ist eine Form der gesetzlichen Vertretung, ohne die elterliche Sorge einzuschränken.

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes zur Wahrnehmung folgender Aufgaben:

  • Feststellung der Vaterschaft (Vaterschaftsanerkennung, gerichtliche Feststellung der Vaterschaft) sowie
  • außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Antragsberechtigt ist insbesondere:

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern mit gemeinsamer elterliche Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter,

An wen muss ich mich wenden?

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?
  • Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
  • Die Beistandschaft endet, sobald der/die Antragsteller/in dies schriftlich verlangt.

Rechtsgrundlage
  • §§ 1712 bis 1717 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • §§ 55, 56, 87c Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Beistandschaft sowie Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGFG).



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