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:: Badegewässer



Auf der Grundlage des § 11 der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer des Landes Schleswig-Holstein (Badegewässer-Verordnung) vom 09.04.2008 (GVOBl. 2008 S. 169) werden hiermit die Badegewässer (Badestellen) für die Badesaison (01.06. bis 15.09.) für das Jahr 2013 bekannt gegeben.



Die Badestellen sind der Anlage 1 zu dieser Bekanntmachung zu entnehmen.

Gemäß § 11 der Badegewässer-Verordnung wird der betroffenen Öffentlichkeit hiermit die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den Badegewässern 2013 einzulassen. Es können Beschwerden, Anregungen und Bedenken zur Einteilung der Badegewässer und deren Qualität im Sinne des § 3 Abs. 1 der Badegewässer-Verordnung vorgebracht werden. Die Beteiligung der BürgerInnen bei der Erstellung der Badegewässerlisten ist ausdrücklich erwünscht. Interessierte BürgerInnen werden gebeten sich für nähere Auskünfte zur Beteiligung an die nachstehende Adresse zu wenden.

Nach den Bestimmungen des IZG-SH (Informationszugangsgesetz) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 19.01.2012 (GVOBl. 2012, S. 89) ist eine Einsichtnahme in die der Einteilung zu Grunde liegenden Unterlagen bei der Kreisverwaltung Segeberg, Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg, Kreishaus A, Zimmer 136, Tel.: 04551/951-322, möglich.

Weitere allgemeine Informationen zu den Badegewässern können auch der Internetseite der Landesregierung Schleswig-Holstein unter www.badewasserqualitaet.schleswig-holstein.de/egrichtl.htm entnommen werden.


Bad Segeberg, den 31. Januar 2013

Kreis Segeberg
Die Landrätin
Umweltmedizin und Seuchenhygiene
Az.: 53.10.2/517-23/0/3
Im Auftrage
gez. Kuske

Badestellen [PDF: 9 KB]



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erstellt am 05.02.2013

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