:: Tierseuchen-Allgemeinvefügung zum Schutz der Bienen gegen die Amerikanische Faulbrut vom 11.05.2011
Aufhebung eines Sperrbezirkes Aufhebung von angeordneten Schutzmaßregeln. Auf Grund des § 12 der Bienenseuchen-Verordnung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738) und den dazu ergangenen Ausführungshinweisen zur Bienenseuchen-Verordnung vom 07.08.2000 (Amtsblatt für Schl.-H., S. 567) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur Aus-führung des Tierseuchengesetzes (AG-TierSG) vom 14.02.2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 197), in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen mache ich als zuständige Tierseuchenbehörde folgendes bekannt:
Die im Kreis Segeberg am 11.05.2011 in der Stadt Wahlstedt und in der Gemeinde Weede amtlich festgestellte Amerikanische Faulbrut ist erloschen.
Die mit der Tierseuchen-Allgemeinverfügung vom 11.05.2011 jeweils um die Bienenstände eingerichteten Sperrbezirke und die gleichzeitig angeordneten tierseuchenrechtlichen Schutzmaßregeln werden hiermit nach § 12 Bienenseuchen-Verordnung aufgehoben.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Bad Segeberg, den 14. Juli 2011
Kreis Segeberg - Die Landrätin-
Fachbereich Gesundheit für Mensch und Tier
Fachdienst IV/39.20 Tiergesundheit und -haltung
Im Auftrage
gez. Maiwald

