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Freitag, 24.05.2013

Gleichstellungsgesetz

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Beratungsstelle Frau & Beruf

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Gleichstellungsbeauftragte

 

  Gleichstellungsbeauftragte
  Dagmar Höppner-Reher

Gleichstellungsbeauftragte Dagmar Höppner-Reher


  Öffnungszeiten:
  montags bis freitags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  Nutzen Sie – nach Vereinbarung – für Lpersönliche Gespräche auch die Termine aaußerhalb der Öffnungszeiten.

 

  Kontakt

  Kreis Segeberg
  Gleichstellungsstelle

 

Dagmar Höppner-Reher
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Telefon:
+49 4551 951 352

Fax:
+49 4551 951 99841

Raum:
267/A

E-Mail:

Detailansicht anzeigen
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E-Mail per Kontaktformular versenden

 

 

 


 

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz

In der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Gleichstellungsbeauftragten weisungsunabhängig. Sie haben ein eigenes Presserecht und Rederecht in den Sitzungen der politischen Gremien.

Die gesetzlichen Grundlagen sind neben dem Grundgesetz

Kreisordnung

Hauptsatzung des Kreises Segeberg

Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein 

Frauenförderplan des Kreises Segeberg

weitere Informationen

 

Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet weisungsfrei, diskret und vertraulich.
Die Beratungen sind kostenlos.

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