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Mittwoch, 19.06.2013

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Der Behindertenbeauftragte

 
Zur Wahrnehmung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen wurde im Kreis Segeberg das Ehrenamt des Behindertenbeauftragten eingeführt. Es gibt keine Vorschrift, die solch eine Stelle zwingend vorschreibt. Dieses Ehrenamt ist eine freiwillige Leistung des Kreises Segeberg.




Der Behindertenbeauftragte möchte:

• Darauf hinwirken das für Menschen mit und ohne Behinderung gleichwertige Lebensbedingungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt werden.
• Interessen von Menschen mit Behinderung öffentlich machen
• Sich für die Barrierefreiheit einsetzen
• Vorträge über Integration von Menschen mit Behinderung organisieren
• Sich als Ansprechpartner und Multiplikator zur Verfügung stellen
• Ratsuchende an die für sie zuständige Stelle verweisen
• Die Zusammenarbeit der Behindertenorganisationen zu fördern und zu stärken.
• In der Öffentlichkeit um Solidarität zu werben und gezielt auf eine inklusive Gesellschaft hinzuarbeiten.
• Der Ansprechpartner für Menschen mit und ohne Behinderung sein, für alle Anfragen die die Inklusion, Teilhabe, Mitbestimmung kurz die Partizipation behinderten Menschen in der Gesellschaft betreffen.

Der Behindertenbeauftragte Hans-Peter Schreiber bietet Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung in der Kreisverwaltung Segeberg, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg an.  Die Kontaktaufnahme kann per Telefon O4550-985895 bzw. 04551-951321 oder E-Mail behindertenbeauftragter@kreis-se.de erfolgen.

 

Nachfolgend sind weitere Informationen zum Thema eingestellt:

Geschäftsordnung für den/die ehrenamtliche/n Behindertenbeauftragte/n des Kreises Segeberg [PDF: 212 KB]

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG)

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung

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