Veröffentlichungen
Seit dem 11. November 2005 gilt eine neue Bekanntmachungsverordnung. Danach können örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Behörden von Gemeinden, Kreisen und Ämtern mittels Abdruck in der Zeitung Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Trägers der öffentlichen Verwaltung Bereitstellung im Internet oder Aushang erfolgen.
Der Kreis Segeberg wird sich bei künftigen Bekanntmachungen des Internets bedienen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Auf die jeweiligen Einstellungen in das Internet wird gemäß Verordnung in Form einer Bekanntmachung in der Segeberger Zeitung, den Lübecker Nachrichten sowie der Norderstedter Zeitung hingewiesen.
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Sylvia Jankowski
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
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