Anwerbung von Erhebungsbeauftragen Zensus 2011 - Interviewer gesucht
Die restlichen Daten werden aus vorhandenen Verwaltungsregistern, wie z.B. dem Melderegister, gewonnen und durch die Ergebnisse der Haushaltebefragung er-gänzt bzw. statistisch bereinigt. So müssen in Schleswig-Holstein insgesamt nur ca. 285 000 Personen befragt werden. Im Kreis Segeberg sind es ca. 29.000 Personen, die im Rahmen der Haushaltebefragung zufällig ausgewählt werden und gemäß § 18 Zensusgesetz 2011 zur Auskunft verpflichtet sind.
Für den ab Mai 2011 stattfindenden Zensus 2011 werden Interviewerinnen und Interviewer, sog. Erhebungsbeauftragte, gesucht. Im Kreis Segeberg werden etwa 350 Erhebungsbeauftragte benötigt.
Schwerpunkte für die Befragung bilden Orte mit mehr als 10.000 Einwohnern. So werden in Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen und Norderstedt jeweils zwischen 40 und 50 Erhebungsbeauftragte benötigt. Im übri-gen Kreisgebiet werden, verteilt auf die Stadt Wahlstedt, die Gemeinde Ellerau sowie die Ämter werden jeweils 4 bis 9 Erhebungsbeauftragte benötigt.Aufgrund der Größe stellt das Amt Trave-Land eine Ausnahme dar: hier werden bis zu 15 Erhebungsbeauftragte benötigt.
Darüber hinaus werden für besondere Befragungsteile (sensible und nichtsensible Sonderanschriften, Klärung von Unstimmigkeiten) bis zu 50 weitere Erhebungsbeauftragte benötigt.
Die Aufgabe der Interviewer umfasst im Wesentlichen die Durchführung der Befragungen des Zensus. Im Einzelnen sind das:
- Terminabsprachen der Befragung mit den Auskunftspflichtigen
- Feststellung der Existenz von Personen
- Durchführung der Befragung bei den Auskunftspflichtigen
- Übergabe der Erhebungsunterlagen an die Erhebungsstelle
Die Interviewerinnen und Interviewer werden im Rahmen der bundesweiten Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung eingesetzt und führen die Befragungen für mindestens 100 Auskunftspflichtige vor Ort im Kreis Segeberg durch.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte erhalten die Interviewerinnen und Interviewer eine Aufwandsentschädigung von 7,50 Euro je ausgefülltem Fragebogen, die voraussichtlich bis zu einer Höhe von 2.100 Euro nicht versteuert werden muss. Für den Einsatz als Erhebungsbeauftragter werden die Interviewer vorab von den Mitarbeiterinnen der Erhebungsstelle des Kreises Segeberg geschult und auch während ihrer Tätigkeit umfassend betreut.
Volljährige Bürgerinnen und Bürger, die über gute Deutschkenntnisse verfügen sowie zuverlässig, verschwiegen und kommunikativ sind, werden gebeten, sich als Erhebungsbeauftragte bei der Erhebungsstelle des Kreises Segeberg unter
Erhebungsstelle Zensus 2011
c/o Kreis Segeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551/951 - 363
Fax: 04551/951 – 99 363
E-Mail-Adresse: Zensus2011@kreis-se.de
zu bewerben.
Orts- und Fremdsprachenkenntnisse können von Vorteil sein, sind aber keine Voraussetzung.
Individuelle Wünsche z. B. bezüglich des Einsatzgebietes oder des Aufgabenumfanges können berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie zudem unter www.zensus2011.de bzw. www.statistik-nord.de/erhebungen/zensus.

