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Umwelt, Planen und Bauen

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22.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

Die Heidelberger Materials Mineralik DE GmbH betreibt einen Kiestagebau in Stocksee. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wurden neben der Einbringung von Fremdböden, auch die Verwertung der anfallenden Torfe zum Zwecke der Rekultivierung auf Flächen des Werk Stocksee westlich der L68, auf den Flurstücken 163, 164, 165 und 168 (in geringen Teilbereichen) der Flur 3, Gemarkung Stocksee beantragt.

Das Kiesabbaugebiet umfasst ca. 10 ha, wobei von dem Änderungsvorhaben nur rund 3 ha betroffen sind.

Erwartet werden auf den beantragten Flächen ca. 30.000 m³ Torfboden. Diese sollen auf einer Fläche von ca. 3 ha (i. W. Flurstück 163) aufgebracht werden. Teilmengen werden zur Bodenverbesserung auf den Flurstücken 164 und 165 verwendet. Der Flächenverbrauch bleibt unverändert, da keine Erweiterung des Vorhabengebiet geplant ist.

Bei der Maßnahme handelt es sich um die Wiederherstellung der durchwurzelbaren Bodenschicht im Rahmen der landschaftspflegerischen Rekultivierung nach dem Kiesabbau.

Über die beantragte Genehmigung des Änderungsvorhabens ist nach § 17 Abs. 1 letzter Halbsatz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 11a Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) zu entscheiden.

Für die Entscheidung zuständige Behörde ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg.

  • 22.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

15.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 1 LUVPG i. V. m. § 5 Abs. 2 UVPG: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren der Firma Andreas Giese Schüttguthandel GmbH für den Kies- und Sandabbau mit Verfüllung.

  • Datum: 15.04.2024

    15.04.2024: Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (Kies- und Sandabbau)

10.04.2024: Start des erweiterten Ausbaus des Glasfasernetzes

Kreis Segeberg. Zum symbolischen Spatenstich trafen sich der Geschäftsführer der Stadtwerke Neumünster und Landrat Jan Peter Schröder sowie die Vertreter*innen der Fördermittelgeber von Bund und Land auf einem abgelegenen Hof in Großenaspe.

Die "weißen Flecken" werden nun beseitigt. Es handelt sich hierbei um diejenigen Gebiete, die keine Breitbandversorgung von mindestens 30 Mbit/s im Download aufweisen.

Im sogenannten Los 1 der Ausschreibung des Breitbandausbaus wurde der Baustart somit besiegelt. Auch in den weiteren Losen werden die Bautätigkeiten zeitnah beginnen.

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