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Eingliederungshilfe

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25.04.2024: Forum für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt trifft sich

Kreis Segeberg. Das Forum für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt des Kreises Segeberg trifft sich am Mittwoch, 15. Mai, zu seiner nächsten Sitzung. Beginn ist um 18 Uhr im Bürgerhaus in Henstedt-Ulzburg, Beckersbergstraße 34. Mitmachen können alle, die im Kreis wohnen oder bei einer Institution im Kreisgebiet arbeiten, die im Bereich Migration tätig ist. Die Sitzung findet in Kooperation mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Auf der Tagesordnung steht dieses Mal das Thema "Ehrenamt/Aktivitäten in Henstedt-Ulzburg".

"Viele Menschen, die zugewandert sind, interessieren sich dafür, wie sie sich ehrenamtlich engagieren können, warum das Ehrenamt in Deutschland so eine große Bedeutung hat und welche sonstigen Möglichkeiten zur sinnstiftenden, gesellschaftlichen Teilhabe existieren", sagt Migrationsbeauftragte Wiebke Wilken vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV) des Kreises.

Wer nicht persönlich zum Forum kommen kann hat die Möglichkeit, per Videokonferenz an der Sitzung teilzunehmen. Nach Anmeldung per E-Mail werden die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt.

Für eine bessere Planung bitten die Organisator*innen um Anmeldung per E-Mail an Teilhabe17.00@segeberg.de.

Zum Forum:

Im März 2018 hat der Segeberger Kreistag über die Richtlinien des Forums für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt entschieden. Nach vielen Monaten der Vorbereitung nahm dieses dann Mitte April 2018 nach seiner konstituierenden Sitzung die Arbeit auf. Das Forum löste den bis dahin existierenden „Runder Tisch Segeberg“ ab.

Schwerpunktmäßig hat sich der Vorstand für seine Mitglieder in den vergangenen Monaten mit der Neuausrichtung der Forumsarbeit, der politischen Teilhabe und der Öffentlichkeitsarbeit befasst.

12.04.2024: Interkulturelle Woche: Jetzt Aktionen vorschlagen

Kreis Segeberg. Unter dem Motto "Neue Räume" findet im Kreis Segeberg Ende September wieder die Interkulturelle Woche (IKW) statt. Organisiert wird die Aktion vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV) des Kreises. Das BfCV kümmert sich um Themen, Programm, Koordination sowie Veröffentlichungen. Um das bunte, soziale Leben im Kreis abbilden zu können, ist jede*r dazu aufgerufen, sich mit eigenen Ideen und Angeboten an der IKW zu beteiligen.

"Sie machen ihre Freizeit-, Arbeits-, Wohn- und Lernumgebung zur interkulturellen Begegnungsstätte und möchten uns an Ihren Inhalten und Projekten teilhaben lassen?", fragt Wiebke Wilken vom BfCV, die betont, dass sich auch kommunale Initiativen bewerben können. "Vielleicht bauen Sie in Ihrem Betrieb kulturelle Barrieren ab und teilen Ihre Erfahrungen mit uns? Oder Sie wünschen sich für Ihre interkulturellen Schul- oder Vereinsevents ein breiteres Publikum? Seien es musikalische, sportliche, künstlerische oder interaktive Darbietungen wie Spiele oder Ergebnisse aus Film-, Theater-, Literatur- und Medienprojekten – der Vorstellungskraft sind keine Grenzen gesetzt." Das Team des BfCV hofft, dass sich möglichst viele Menschen, öffentliche und private Institutionen, Betriebe, Vereine und Communities von dem Aufruf angesprochen fühlen und sich melden.

Im Rahmen der IKW, die in diesem Jahr vom 22. bis zum 29. September stattfinden wird, soll haupt- und ehrenamtlichen Akteur*innen Raum und Gelegenheit geboten werden, sich zu präsentieren, wichtige Informationen zu ihrer Arbeit zu streuen und Kontakte zu knüpfen. Neben Veranstaltungen an möglichst vielen verschiedenen Orten des Kreises sollen auch Online-Formate ihren Platz haben, um "neue Räume" und damit Möglichkeiten zu eröffnen.

Auch gewerbliche Anbieter*innen von Handwerkskunst oder kulinarischen Köstlichkeiten sind eingeladen, sich zu bewerben.

"Interkulturelle Woche, das heißt schon immer: Neue Räume schaffen, öffnen, zeigen, aber auch diese zu fordern, zu schützen und zu verteidigen", sagt Wilken. Das Motto lasse viel Freiraum und schaffe gleichzeitig Verbindung – zwischen den vielfältigen Ideen und Chancen, die auf die Straßen, die Plätze und in die Häuser gebracht werden – "und nicht zuletzt in die Köpfe und Herzen der Menschen".

Veranstaltungen können direkt online hier auf der Internetseite des Kreises angemeldet werden. Es ist aber auch möglich, vorher unverbindlich Kontakt mit dem Team des BfCV aufzunehmen. Veranstaltungen können im ganzen September auch außerhalb der regulären IKW stattfinden. Auch regelmäßige Angebote können ins Programm aufgenommen werden.

Kontakt

26.03.2024: "Inklusion vor Ort": Kooperationsverträge mit Kommunen

Kreis Segeberg. Das Projekt "Inklusion vor Ort" im Kreis Segeberg nimmt Fahrt auf. Im Mittelpunkt steht künftig die lokale und direkte Zusammenarbeit mit den Kommunen Kaltenkirchen, Bad Bramstedt und Wahlstedt. "Die jetzige Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarungen mit den drei Impulskommunen markiert einen bedeutenden Schritt, um das Thema Inklusion im Kreis zu stärken und voranzubringen", freut sich Landrat Jan Peter Schröder.

Das Projekt "Inklusion vor Ort" läuft seit Frühjahr 2023 dank einer Tandemförderung der "Aktion Mensch" und des Landes Schleswig-Holstein und wird landesweit in vier weiteren Modellkommunen für jeweils fünf Jahre unterstützt. Im Kreis Segeberg wurden der Verein Regenbogen, der Verein für Jugend- und Kulturarbeit (VJKA) Segeberg und die Kreisverwaltung als Projektpartner ausgewählt, "um zusammen mit den Kommunen und den Menschen vor Ort deren Barrieren aufzudecken und sie dabei zu unterstützen, für den Abbau dieser tätig zu werden", erläutert Sandra Fait-Böhme, Fachdienstleiterin des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV). Dabei stehe ein erweiterter Inklusionsbegriff im Mittelpunkt, der jeden Menschen unabhängig von persönlichen Merkmalen einschließe und zum Mitmachen und Sich-Einbringen ermutigen wolle.

"Das Projekt widmet sich den Menschen im Kreis Segeberg, die von Barrieren betroffen sind, und strebt danach, sie mit denjenigen zusammenzubringen, die dabei helfen können, diese Hindernisse zu überwinden oder die ein Interesse am Thema haben", sagt Projektkoordinatorin Jessica Steenbock vom Verein Regenbogen. Ziel sei es, gemeinsam eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Miteinander zu ermöglichen und Barrieren abzubauen. Steenbock betont, dass Inklusion ein fortwährender Prozess für alle sei.

Kaltenkirchen, Bad Bramstedt und Wahlstedt sind hoch motiviert, diesen Weg mitzugestalten und sich für eine inklusive Gesellschaft einzusetzen. Gemeinsam sollen nun konkrete Schritte erarbeitet werden, um Hindernisse vor Ort zu erkennen und zu überwinden. Dabei unterstützen beispielsweise Beiräte für Menschen mit Behinderungen, Vereine und Verbände sowie bereits bestehende Netzwerke. "Auch alle Bürger*innen sind herzlich eingeladen, mitzumachen", sagt Fait-Böhme. "Mit Hilfe niedrigschwelliger Beteiligungsplattformen, Sensibilisierung, Dialog und gemeinsamem Handeln sollen Ziele erarbeitet werden, die wir heute noch gar nicht kennen. Dies ist besonders spannend, da jede Kommune im Kreis Segeberg andere Voraussetzungen und Wünsche mitbringt."

Weitere Informationen und Neuigkeiten werden laufend im Projekt-Newsletter und auf der Website www.gemeinsam-inklusiv.de veröffentlicht. Für Rückfragen oder die Anmeldung zum Newsletter steht Jessica Steenbock unter info@gemeinsam-inklusiv.de oder 0176 41719850 zur Verfügung.


Mehr

Eingliederungshilfe im Überblick

Eingliederungshilfe ist für Menschen mit

  • einer Körperbehinderung,
  • einer geistigen Behinderung,
  • einer seelischen Behinderung oder
  • einer Suchterkrankung.

Eingliederungshilfe wird vom Sozialamt im Kreishaus in Bad Segeberg bezahlt.

Eingliederungshilfe ist Sozialhilfe. Sozialhilfe bekommen nur Menschen, die zu wenig Geld haben.


Erwachsene

Online-Services (Eingliederungshilfe und Sozialhilfe für Erwachsene)

Mit diesem Dienst können Sie unter anderem Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Erwachsene beantragen.

Weitere Services sind "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".

Zu den Online-Services

Wünsche, Pläne, Fragen und Antworten

  • Ich möchte gern in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten.
  • Gibt es noch andere Arbeitsmöglichkeiten für mich?
  • Ich brauche Hilfe, weil ich meinen Tagesablauf nicht allein regeln kann. Ich möchte aber zu Hause wohnen bleiben.
  • Ich komme allein zu Hause nicht zu Recht. Ich möchte gern in einem Wohnheim wohnen.
  • Was kann ich in meiner Freizeit tun? Kann ich zum Beispiel zu einem Sportverein oder mit Begleitung ins Kino?
  • Ich brauche ein umgebautes Auto, damit ich meinen Rollstuhl mit transportieren kann.
  • Ich wohne in einer besonderen Wohnform und möchte Grundsicherung beantragen.

Ihre Fragen und Wünsche können Sie direkt an uns richten!

Erstberatungstermine können über unsere Sachbearbeitung vereinbart werden.

Rufnummer: +49 4551-951 9825

Wichtige Dokumente und Formulare

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Ansprechpartner*innen

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Mit diesem Online-Formular können Sie als Leistungsanbieter*in Dateien im PDF-Format hochladen, um Leistungen abzurechnen und zu dokumentieren.

Minderjährige

Online-Service (Eingliederungshilfe für Minderjährige)

Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Minderjährige beantragen.

Beispiele für Leistungen:

  • Frühförderung,
  • Schulbegleitung,
  • Einzelintegration und
  • heilpädagogische Betreuung in der Kita.

Zum Online-Service

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen

Pflege und Betreuung

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit, Alter, Beeinträchtigung oder Behinderung in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.

Wir helfen Ihnen!

Unsere Gesellschaft wird immer älter.

Im Kreis Segeberg sind die Themen Pflege und Pflegeberufe deshalb sehr wichtig.

Mehr Informationen

Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag

Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule

Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen. Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.

Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird. Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.

Wird nicht die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht, kann eventuell ein Selbstzahlerbeitrag anfallen. Dieser Betrag wird automatisch bei der Onlineantragstellung ermittelt.

Fahrkarte beantragen


Aktuelles

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